Prinzipien
- Offenlegung aller entscheidungserheblichen Tatsachen
- Einstehen für und gegenseitiges Verständnis der Interessen, tieferliegenden Bedürfnisse, Wünsche
- Der Wille, eine Einigung zu finden
- Die letztlich mündet in einem wechselbezüglich fairen Interessenausgleich
- Das Verfahren ist freiwillig
- Der Status quo bleibt aufrecht erhalten und wird nicht ohne Absprache verändert
- Das Verfahren ist vertraulich, es braucht einen Vertrauensschutz
- Zur Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen gehört auch die Kenntnis des Rechts
Der Ablauf / die Choreographie
- Phase I: Verfahrensberatung und Arbeitsbündnis . Wenn Cooperative Praxis: Prinzipienklärung, Einbindung des professionellen Netzwerkes, Kosten
- Phase II: Konflikt - Themenklärung, Vorlage aller entscheidungserheblichen Unterlagen
- Phase III: Ermittlung der jeweiligen Interessen , Bedürfnisse, Wünsche, auf die Zukunft bezogen. Entwicklung eines gegenseitigen Verständnisses.
- Phase IV: Optionsbildung, "Vergrößerung des Kuchens", Bewertung. Aushandeln einer wechselseitig fairen Einigung unter Reflexion auch der Rechtslage
- Phase V: Implementierung, Umsetzung; gegebenenfalls unter Zugrundelegung eines rechtsverbindlichen Vertrages, Nichteinigungsalternative Recht?
Prinzipien
Offenlegung
Da Sie eine von Ihnen selbst verantwortete Lösung anstreben, benötigen Sie alle entscheidungserheblichen Informationen. Sie verpflichten sich demgemäß, diese Informationen ohne weitere Aufforderung offenzulegen. Hilfreich sind darüber hinaus offene Dialoge auf persönlicher Ebene, um den Raum für kreative Entscheidungsmöglichkeiten zu erweitern.
Einstehen für sich selbst und gegenseitiges Verständnis der Interessen, Bedürfnisse, Wünsche
Das Verfahren ist auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet. Hierzu gehört es, dass jede Partei dies will und, gegebenenfalls mit Hilfe Ihrer professionellen Beglei ter, für Ihre Interessen einsteht und darüber hinaus die Interessen der anderen Partei nachvollzieht, um auf dieser Basis eine gemeinsam faire Lösung zu erarbeiten, die alle Ressourcen und Synergien ausschöpft.
Der Wille, eine Einigung zu finden
Es liegt letztlich an Ihnen, ob die Einigung zustande kommt. Dazu braucht es Ihren Willen, der nicht ersetzbar ist. Sie werden allerdings der Einigung letztlich nur zu stimmen können, wenn sie hierzu Ihre Interessen wiedererkennen und diese in ei nem wechselbezüglichen, fairen Ausgleich mündet.
Freiwilligkeit
Das Verfahren ist freiwillig. Sie oder auch Ihr Vertragspartner können das Verfahren zu jedem Zeitpunkt beenden. Cooperative Praxis muss sich also in jeder Phase als geeignet(er) erweisen.
Status quo
Damit man nicht im Krisenmanagement steckenbleibt, verpflichten Sie und Ihr Partner sich, ohne Absprache nichts zu verändern, was von wesentlicher Bedeutung für das Verfahren ist.
Vertrau!ichkeit / Vertrauensschutz
Das Verfahren als solches ist vertraulich, also der Öffentlichkeit (wie Gerichtsverfahren) nicht zugänglich.
Im Hinblick auf die notwendige Offenlegung aller entscheidungserheblichen Tatsachen braucht es einen Vertrauensschutz. Was das für die professionell Beteiligten bedeutet, wird im Text zum Professionellen Netzwerk erläutert.
Für Sie heißt das, dass Sie - sollte sich im aufe des Verfahrens der Gang zum Ge richt als unausweichlich herausstellen - dort alle Informationen vortragen dürfen, die Sie auch im Verfahren der Cooperativen Praxis eingeführt haben, aber grundsätzlich nicht, was vom Vertragspartner offengelegt wurde und was Sie sonst nicht erfahren hätten.
Zu den entscheidungserheblichen Tatsachen gehört auch das Recht. Wenn Sie auf einen Rechtsanspruch verzichten, müssen Sie wissen, was Sie dafür gewinnen, denn der durch Cooperative Praxis angestrebte Konsens ist ein informierter Konsens. Das Recht ist allerdings in aller Regel nicht zwingend. Es wird nur verbindlich, wenn eine gerichtliche Entscheidung angestrebt wird, weil der Richter an Recht und Gesetz gebunden ist. In Ihrer selbstverantworteten Entscheidung kann Ihnen Recht also eine Antwort auf Ihre Frage nach einer Lösung geben, aber die eigene maßgeschneiderte Lösung nicht ersetzen. In der Regel sind Antworten des Rechtes nur in beschränktem Umfang anwendbar, weil vergangenheitsbezogen; weil das Recht den eigentlich Sie betreffenden Konflikt nicht erfasst oder vielleicht auch aus Ihrer Sicht ungerecht löst. Sie können im Rahmen von Cooperativer Praxis in der Regel eigenverantwortlich wesentlich bessere Ergebnisse erzielen, weil Ihre Planung eben maßgeschneidert die Zukunft einbezieht und weil Sie kreativ und unter Ausschöpfung aller Ressourcen und Synergien Lösungen entwickeln können.
Der Ablauf / die Choreographie
Phase 1: Verfahrensberatung und Arbeitsbündnis
Zunächst wird im Rahmen einer Verfahrensberatung geklärt, ob Cooperative Praxis das Verfahren Ihrer Wahl ist oder ob für Ihren Konflikt nicht ein anderes Verfahren besser geeignet ist.
Wenn Cooperative Praxis in die engere Wahl kommt, werden die Prinzipien als Grundvoraussetzungen von Cooperativer Praxis eingeführt. Nun geht es darum, das professionelle Netzwerk vorzustellen und - unter Einbindung des Konfliktpartners - zu aktivieren. Je nach Konfliktfeld sind dies in erster Linie Anwälte und Coaches. Bei Trennung und Scheidung oder Wirtschaftskonflikten zwischen Personen / Unternehmen sind dies zuvörderst auf diesem Sektor spezialisierte Anwälte, darüber hinaus immer wieder auch Coaches, bei Familienkonflikten auf persönlicher Ebene oder in Unternehmen und Organisationen auf diesem Sektor jeweils spezialisierte Coaches. Die Rolle des Rechtes in seiner dienenden Funktion - als „antwortendes Recht" - wird verdeutlicht (Wie funktioniert C. P. / Prinzipen/Kenntnis des Rechts)
Und natürlich müssen die anfallenden Kosten (Kosten) geklärt werden.
Ist klar, dass Sie Ihren Konflikt mit Hilfe von Cooperativer Praxis lösen wollen , halten Sie dies in einer entsprechenden Vereinbarung fest (Vereinbarung der Vertragspartner; ist wie die Grundlagen und Vollmachten / Aufträge in die Webseite mit aufzunehmen) und unterzeichnen die gleichlautenden Vollmachten mit Ihrem Fürsprecher, also den Mandatsauftrag im Rahmen der Cooperativen Praxis im Verhältnis zum Anwalt und / oder die Vereinbarung der Vertragspartner mit dem Coach. Die Vollmachten / Aufträge werden auf den Grundlagen Cooperativer Praxis abgeschlossen.
Wenn Sie sich zunächst dafür entscheiden, als Fürsprecher einen Anwalt zu bevollmächtigen, kann der Coach (wie umgekehrt der Anwalt bei einer Beauftragung des Coaches als erstem Fürsprecher) auch in einem späteren Stadium des Verfahrens beauftragt werden.
Hier wird zunächst genau ermittelt, um was es geht: Welchen Konflikt gibt es denn: persönlich, auf der Beziehungsebene und sachlich. In welchen Themen konzentriert sich der Konflikt. Auf der sachlichen Ebene sind alle Unterlagen beizubringen, um einen späteren Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen zu vermeiden.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, wird miteinander abgesprochen. Ihr Fürprecher, in der Regel Ihr Anwalt, wird dafür Sorge tragen, dass alle notwen digen Unterlagen vorgelegt werden und Ihnen behilflich sein, die auf Sie entfallenden Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen.
Im Herzstück der Konfliktklärung stehen vor allem die Zukunftsinteressen, tie ferliegenden Bedürfnisse, Wünsche im Mittelpunkt. Von der Konfliktdynamik her stehen sich Konfliktpartner zu Beginn häufig gegnerisch gegenüber. Der Andere ist schuld, muss sich ändern, hat Forderungen zu erfüllen. In der Phase III wird im Unterschied hierzu zunächst die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, was jeder für sich möchte, bezogen von der Gegenwart in die Zukunft. Um überhaupt hierüber sprechen zu können, braucht es vielfach eine Klärung vergangenheitsbezogener Beziehungsaspekte. Bei den Interessen wird danach gefragt, weshalb, warum, wozu denn die einzelnen Positionen von Ihnen oder Ihrem Vertragspartner vertreten werden .
Hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch die des Konfliktpartners zu verstehen. In der Fachsprache heißt dies „Perspektivenwechsel".
Insofern ist es die Abkehr von einem Muster, das Sachverhalte nach Richtig und Falsch, einem Entweder / Oder bewertet und danach Entscheidungen trifft. Das führt, wenn es mit Durchsetzungswillen gepaart ist und die eigenen Vor stellungen nicht durchdringen, immer wieder zu Drohungen und, falls diese nicht fruchten, zur Etikettierungen von Gut und Böse, Gewalt und damit zur Konflikteskalation. Gesucht wird demgegenüber nach gemeinsam getragenen Entscheidungen, die die Unterschiedlichkeit kreativ in sich vereint und unterschiedliche Interessen im gegenseitigen personalen Respekt miteinander verknüpft.
Gerade für die Phase III kann es sehr nützlich sein, mit Ihrem Fürsprecher vor einem gemeinsamen Treffen auszukundschaften, was denn Ihre Zukunftsinteressen sind. Gerade in der Phase III kann auch ein Coach sehr hilfreich sein, weil Beziehungskonflikte immer wieder den Blick auf sinnreiche Zukunftsaspekte verstellen und die Frage bedeutsam ist, dass Sie sich selbst nicht Ihren Weg in die Zukunft verbauen, sondern eine möglichst optimale Lösung für sich finden.
Wenn deutlich ist, was Ihre eigenen Interessen sind, kann es auch einleitend sehr hilfreich sein, wenn Ihr Fürsprecher mit Ihnen einmal beginnt, die Situation aus der Vogelperspektive zu betrachten, um sich anschließend in die Situation Ihres Konfliktpartners hineinzuversetzen.
Grundlage dieser Vorgehensweise ist die Einsicht, dass die Wirklichkeit aus der Sicht der Konfliktpartner jeweils anders aussieht. Wenn jetzt die unter schiedlichen Sichtweisen / Interessen / Bedürfnisse / Wünsche auf dem Tisch liegen, ist es an der Zeit, phantasievoll und kreativ Optionen zu bilden, wie sie gemeinsam am ehesten erfüllt werden können. Gibt es Möglichkeiten, den Kuchen zu vergrößern bevor er geteilt wird? Wie können unterschiedliche Prioritäten genutzt werden? Wie können die Wünsche mit dem Notwendigen und Möglichen verbunden werden? Welche optionalen und optimalen Zukunftsvisionen sind hieraus ableitbar? All dies will bewertet werden, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Und da die Parteistellung ja nicht verlorengeht: Bleiben Aspekte, die wechselseitig gerecht in Verhandlungen verteilt und zugeteilt werden wollen.
Idealtypisch mündet die Phase IV in einem integrativen Verhalten,
- im personalen Respekt voreinander auf der Beziehungsebene
- in der Kooperation miteinander auf der Verhandlungsebene
- und der Suche nach wertschöpfenden Ergebnissen, einer win-win-Lösung auf der Ergebnisebene
Ihr Fürsprecher ist Ihnen auch bei der Optionsbildung behilflich und bei der Bewertung, welche Option denn am besten ein faires und zukunftsträchtiges Ergebnis abbildet. Dies sowohl in Vorgesprächen als auch und gerade in den gemeinsamen Sitzungen.
Jetzt hat man eine Einigung erzielt. In vielen Fällen genügt das, überall dort, wo das Recht nicht dominant ist und Handschlagsqualität einen besonderen Wert hat.
Vielfach sieht das Recht für die Verbindlichkeit bestimmte Formen vor. Beispielsweise sind Scheidungsvereinbarungen in der Regel zu beurkunden, was unmittelbar vor Gericht geschehen kann, vielfach aber sinnvoller vor dem Notar. Ist man auf dieser Zielgeraden eingelaufen, geht es um die Umsetzung: Das Vereinbarte muss in die Wirklichkeit umgesetzt werden.
Ist die Konfliktsituation gleichzeitig gesetzlich geregelt, sollte spätestens vor der Phase V geprüft werden, was das Recht meinen würde: z.Bsp. ob die Einigung bzw. vertraglich angestrebte Vereinbarung mit zwingendem Recht vereinbar ist, zur Fairnesskontrolle, um möglichst rechtsgünstig, z.Bsp. steuergünstig eine Entscheidung zu treffen. Welche Vorteile Cooperative Praxis gegenüber einer gesetzlichen Regelung hat, ist bereits dargestellt worden (Was ist Cooperative Praxis / Unterschiede zu gerichtlichen Verfahren).
Worauf Sie achten sollten: Recht hat im Konsensverfahren eine dienende Funktion: Nicht das Recht, sondern Sie sind für die Entscheidung verantwortlich. Deshalb braucht es eine Distanz zum Recht, die Ihnen einen Standort einräumt, wie Sie das Recht persönlich und gemeinsam nützen können: Das Recht antwortet also auf Ihre Fragen, ist ein „antwortendes Recht". Sie, nicht das Recht ist „Konflikteigentümer''. Sie, nicht das Recht bestimmen, wo es lang geht.
Der Hintergrund: Recht ist vielfach „dispositiv", muss also nicht, sondern kann angewandt werden. Ein Muss ist in der Regel nur beim Gang zu Gericht zu vollziehen. Aber nicht, weil das Recht es so will, sondern weil der Richter an Recht und Gesetz gebunden ist.
Letztlich ist das Recht ein Prüfstand für Ihre Entscheidung: Sie müssen wis sen, welche Vor- und Nachteile Ihnen der Konsens bringt. Was gewinnen Sie, wenn Sie auf Rechtsansprüche verzichten? C. P. muss sich in jeder Phase als sinnvoller erweisen als das Recht. Deshalb sollten Sie wissen, was auf Sie bei Gericht zukommt, wenn Sie sich nicht einigen. Das Wissen um das Recht als Nichteinigungsalternative ist eine Konsequenz aus der der Cooperativen Praxis zugrunde liegenden Annahme, dass Ziel nicht ein blinder, sonder ein informierter Konsens ist.