Kombinierte Verfahren

Cooperative Praxis und Mediation

Manchmal empfiehlt es sich, Verfahren zu kombinieren, z.Bsp. Mediation mit Cooperativer Praxis. Das hat zur Folge, dass alle professionell Beteiligten von der Schweigepflicht untereinander entbunden werden und gemeinsam den Fortgang des Verfahrens reflektieren. Diese Verfahrensform beginnt meist mit Mediation, es empfiehlt sich aber aus den oben genannten Gründen sehr, namentlich wegen der Komplexität des Sachverhaltes, gleichzeitig Fürsprecher - Anwälte und/oder Coaches bzw. Spezialisten - beizuziehen.

Schiedsgutachten im Rahmen der Cooperativen Praxis

Ist eine spezielle dominante Frage im Rahmen von Cooperativer Praxis (oder Mediation) nicht einer Klärung zuzuführen und bedarf es insofern einer Drittentscheidung, muss nicht unbedingt der alternative Weg zum Gericht eingeschlagen werden. Man kann sich mit - verbindlichen oder unverbindlichen - gemeinsame beauftragten Schiedsgutachten helfen. Unter einer Voraussetzung: Dass vermieden wird, die im Verfahren gewonnenen Informationen zu Lasten des „Gegners" auszunutzen. Das ist der Fall, wenn die Fürsprecher, hier in der Regel die Anwälte, den Sachverhalt dem Schiedsgutachter gemeinsam und dies reflektierend vortragen.
Als Schiedsgutachter werden i. d. R. Personen ausgewählt, die auf diesem Sachgebiet durch eine hohe Kompetenz ausgewiesen sind.

Cooperative Praxis

Sie haben einen Konflikt? Cooperative Praxis ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem eine Einigung angestrebt wird. Hierauf ist alle Energie gerichtet, auch die aller professionell Beteiligten. Die Einigung ist getragen vom Verständnis der eigenen Sicht, der Sicht des Vertragspartners und der situativen Gegebenheiten, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen.
Hierbei haben Sie Fürsprecher an Ihrer Seite, sind also nie allein. Das sind Anwälte auf rechtlicher Ebene und/oder Coaches auf persönlicher Ebene, Sie werden also ganz persönlich, emotional, beziehungsorientiert, rechtlich und wirtschaftlich unterstützt ...

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